Thema
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Behörde
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Aktenzeichen
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Datum
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Tenor
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WKA-Nutzung, EEG, Naturschutz
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
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8 ZB 06.879
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26.2.2007
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Klage auf Zulassung der Errichtung und des Betriebs einer Wasserkraftanlage in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet abgewiesen
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Rechtsprechung zu Wasserkraftwerk in der Weser
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VG der Freien Hansestadt Bremen
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5 K 565/07
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30.11.2007
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Klage abgewiesen
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Ermessens fehlerhafte Altrechtzuerkennung wird für rechtswidrig erklärt
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VG Chemnitz
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2 K 1333/97
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13.6.2002
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Die ermessensfehlerhafte Zuerkennung eines Altrechtes seitens der Unteren Wasserbehörde wird seitens des VG für rechtswidrig erklärt
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Abweisung einer Ausnahmegenehmigung nach FischRecht zu Lasten einer WKA
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VG Chemnitz
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3 K 1508/05
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7.07.2006
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Die ursprünglich dem Betreiber der WKA erteilte Ausnahmegenehmigung zum Ausbau der WKA wird als rechtswidrig festgestellt.
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Wasserrecht- Einschränkung eines anerkannten Altrechts
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BVerwG. 22. Senat, München
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22 B 95.2188
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28.06.2005
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Zu den Voraussetzungen der Einschränkung eines anerkannten wasserrechtlichen Altrechts
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Altes Wasserrecht Überleitungsregelung Erlöschen Vertrauensschutz
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BVerwG 7. Senat, München
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7 C 16/04
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14.04.2005
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Das ersatzlose Erlöschen eines nach § 86 PrWG sichergestellten alten Wasserrechts ist nicht mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar, falls der Weiterbestand des Rechts davon abhängig gemacht wird, dass es zu Zeiten der DDR nach einer Überprüfung in einem geordneten Verfahren durch eine ausdrückliche Entscheidung aufrechterhalten worden ist, obwohl es ein solches Verfahren nach der seinerzeitigen Verwaltungspraxis nicht gab.
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Parallelentscheidung zu 7 C 16/04
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BVerwG 7. Senat, München
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7 C 8/04
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14.04.2005
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wie vor
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Durchgängigkeit/Wasserrecht
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VWG München
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22 B 03.3228
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7.10.2004
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Wiederherstellung der Durchgängigkeit eines aufgestauten Fließgewässers zur Erhaltung der Fischfauna durch Nebenbestimmungen trotz bestehenden Altrechts und Rentabilitätsbedenken des Gewässerbenutzers
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Angelteich/Tierschutz
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OLG Celle
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1 Ss 297/92
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12.1.1993
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Das Angeln von Fischen, die in Angelteichen in angemästetem Zustand kurz zuvor eigens zu diesem Zweck ausgesetzt wurden, begründet eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige Tierquälerei i.S. des § 17 Nr. 2 b TierSchG.
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Setzkescher
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OLG Düsseldorf
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5 Ss 171/92 59/92 I
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20.4.1993
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Durch die nicht nur kurzfristige Lebendhälterung geangelter Fische in Setzkeschern werden diesen Fischen länger anhaltende erhebliche Leiden i.S. des Straftatbestandes des § 17 Nr. 2 b TierSchG zugefügt.
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Wasserkraft
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OVG Koblenz
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1 A 10 532/00
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16.11.2000
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Leitsätze:
In einem Planfeststellungsverfahren ... bilden die Verbotstatbestände gem. § 24 Abs.2 S.1 Nr.10 LPflG [RP] sog. zwingende Versagungsgründe
Wenn in einem naturnahen unverbauten Bach- oder Flußabschnitt ein neues Wasserkraftwerk zur Stromerzeugung errichtet werden soll, kann die Planfeststellungsbehörde grundsätzlich von dem Verbot des § 24 Abs.2 S.1 Nr.10 LPflG [RP] Befreiung gem. § 38 Abs.1 Nr.2 LPflG erteilen. Eine solche Befreiung setzt voraus, dass die für das Vorhaben sprechenden Gründe des Wohls der Allgemeinheit die geschützten Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der konkreten Wertung überwiegen
(hier wurde in der Abwägung dem Biotopschutz Vorrang eingeräumt und der Antrag auf Wasserkraftnutzung abgelehnt.)
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Selbständiges Fischereirecht
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OVG Lüneburg
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14 OVG A 88/83 (rkr.)
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4.12.1986
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Die an einem Gewässer bestehenden selbständigen Fischereirechte gehen bei künstlichen Ableitungen auf den neuen Wasserlauf über
Ob eine künstliche Ableitung oder ein Ausbau eines bestehenden Gewässers vorliegt, ist nach den Umständen des einzelfalles zu beurteilen.
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Angelzirkus
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OVG Bremen
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1 BA 5/95
(VG 2 A 113/93)
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21.3.1997
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...rechtswidrig ist das Angeln im Abangelbetrieb, wenn es sich nach Zweck, Mitteleinsatz und Zweck-Mittel-Relation als unvernünftig im Sinne genannter Bestimmungen des Tierschutzgesetzes handelt, hier:
in die TA umgesetzte übermaßige Forellen werden eigens und ausschließlich eingekauft, um mit ihnen den Angelteich zu betreiben
es werden ausschließlich übermaßige Forellen umgesetzt, obwohl diese sich gerade nur schwer an eine neue Umgebung eingewöhnen können.
Während Transport, Zwischenhälterung und Aufenthalt im Angelteich erfolgt keine Fütterung, so dass Fische vergleichsweise leicht gefangen werden können
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Angelzirkus
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OVG Koblenz
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A 10020/96.OVG
K 616/95.KO
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28.05.1998
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Der sog. Angelzirkus ist mit dem Grundsatz der Fischweidgerechtigkeit nicht zu vereinbaren, hier tritt der Nahrungsmittelerwerb völlig in den Hintergrund, gegen einen vernünftigen Grund spricht maßgeblich, dass die Fische sich nach der Entnahme aus dem Hälterbecken bereits im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Betreibers befinden und hier bereits als Lebensmittel gewonnen werden können, das erneute Aussetzen und Herausangeln sind mit vermeidbaren Leiden verbunden
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Angelzirkus
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Nds.OVG
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3 L928/96
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11.2.1999
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Der Besatz von Angelteichen mit fangfähigen Forellen zum Zweck des sofortigen erneuten Fangs widerspricht der tierschutzgerechten Haltung von Fischen (Quelle: Nds.VBl.1999 Heft12, S. 292)
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Bodenabbau und Folgenutzung
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Nds.OVG
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3 L 5104/98
11 A 4613/95
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14.12.1998
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Das Verbot (im Rahmen einer Planfeststellung zum Bodenabbau) der Freizeit- und Sportfischerei, der berufsmäßigen Fischerei mit der Angel und der sonstigen fischereilichen Nutzung und Hege kann weder auf § 10 Abs.1 Satz 1 NNatSchG noch auf § 12 Abs.1 NNatSchG gestützt werden.
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Fischereiaus-
übung in einem NSG
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Nds.OVG
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3 K 6973/96
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24.09.1997
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Das durch NSG-Verordnung ganzjährig ausgesprochene Verbot der Watfischerei wird hier für unzulässig und unverhältnismäßig erklärt, Begründung siehe Urteil
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Fischerhütte, Bauen im Außenbereich
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OVG Lüneburg
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1 OVG A 53/80 + 1 OVG A 76/80
2 A 559/78 + 2 A 560/78
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29. 05. 1981
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Die vorhandene Hütte dient hier keinem berufsmäßgen Binnenfischereibetrieb i.S. von § 35 Abs.1 Nr. 1 iVm § 146 BbauG, weil nicht Fischerei sondern Fischzucht betrieben wird.(nicht wild lebende terie werden angeeignet)...Hütte muß abgerissen werden.
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Fischerhütte, Bauen im Außenbereich
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VG Köln
OVG Münster
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BverwG IV C 19.68
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14.05.1969
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Leitsätze:
Ein Fischereibetrieb ist kein landwirtschaftlicher Betrieb i.S: der §§ 146, 35 Abs. Nr. 1 BbauG
Die Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich ist ausschließlich nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 und damit nach strengeren Maßstäben, als sie für landwirtschaftliche Vorhaben der Nr. 1 a.a.O. gelten, zu beurteilen
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Fischerhütte, Bauen im Außenbereich
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BVerwG
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4 C 30.75
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4.11.1977
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Leitsätze:
Die von einem Sportfischerverein betriebene Binnenfischerei fällt nicht unter den Begriff der Landwirtschaft i.S. des § 146 BBauG 1976
Verpflichtet des Landesfischereirecht den Eigentümer eines Baggersees, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden Fischbestand, soweit erforderlich, durch künstlichen Besatz zu erhalten und zu hegen, so kann ein für die Erfüllung dieser Pflicht erforderlicher Schuppen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG im Außenbereich bevorzugt zulässig sein
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Kormoran
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VG Würzburg
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Nr. W 5 K 99.244
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17.02.2000
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..beantragter Abschuß von ....Kormoranen zulässig in einem NSG, Abschuß einzelner K. tangiert hier nicht sichtlich den Schutzzweck d.NSG, dabei unerheblich ob Hobbyfischerei, da auch Freizeitfischerei zur Fischereiwirtschaft gehört
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Mindestwasser-
führung in Ausleitungs-
strecken bei alten Rechten
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VG Minden
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8 K 1387/92
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5.03.1993
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Vgl. Tenor vom VG Koblenz, 9 K 708/96.KO (14.01.1997)
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Mindestwasser-
führung in Ausleitungsstrecken bei alten Rechten
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VG Koblenz
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9 K 708/96.KO
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14.01.1997
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Die Festsetzung einer Mindestwassermenge stellt eine nachträgliche Anordnung an ein altes Wasserrecht im Sinne des § 15 Abs. 4 Satz 3 WHG dar.
i.S.d § 4 Abs. 2 Ziffer 2a WHG können (auch bei alten Rechten) nachträglich Maßnahmen angeordnet werden, die zum Ausgleich einer auf die Benutzung zurückzuführenden Beeinträchtigung der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers erforderlich sind (z.B. Trockenfallen einer Ausleitungsstrecke)
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Verpflichtung zum Fischwegbau bei Erteilung einer Neubewilligung einer ausgelaufenen genehmigten Benutzung
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Bezirksregierung Braunschweig
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502.62011 NOM 3
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21.1.1985
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Gem. § 48 Nds.FischG hat derjenige, der Wehre, Schleusen, Dämme oder andere bauliche Anlagen (Sperren), die den Wechsel der Fische verhindern oder erheblich beeinträchtigen, in einem fließenden Gewässer errichtet, auf seine Kosten ausreichende Fischwege anzulegen und zu unterhalten.
Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn eine genehmigte Benutzung nach Ablauf der Befristung erneut zugelassen wird.
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Wasserkraft, Fischtreppe
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BGH Karlsruhe
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III ZR 154/00
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15.03.2001
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Leitsatz:
Gegen den Inhaber einer wasserrechtlichen Bewilligung kann der betroffene Dritte nach WHG § 11 Abs.1 auch dann keinen Anspruch auf Unterlassung geltend machen, wenn nachteilige Wirkungen der bewilligten Gewässerbenutzung bei Erteilung der Bewilligung nicht voraussehbar waren. Dasselbe kann für vom WHG aufrechterhaltene alte Wasserrechte gelten (hier: nach gemeinem Recht und nach preußischem Wasserrecht verliehene Staurechte).
Die Änderung des Zwecks einer Benutzung (hier: Umwandlung einer früheren Wassermühle in ein Kleinstwasserkraftwerk) ist von einem nach preußischen Wasserrecht verliehenen oder aufrecht erhaltenen Staurecht nicht mehr gedeckt, wenn die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse oder Belange Dritter dadurch Umfang nachteilig beeinflußt werden.
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Wasserkraft, Fischtreppe
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OG Oldenburg
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8 U 77/00
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8.06.2000
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Das Recht des Fischereipächters stellt ein gegen Beeinträchtigungen geschütztes absolutes Recht i.S. von § 823 Abs.1 BGB dar.
Der Fischereipächter kann auch Träger von Schadenersatz- und Abwehransprüchen sein, wenn der Fischbestand geschädigt wird.
Das Fischereiausübungsrecht wird dadurch, dass die Wasserkraftanlage ohne Fischweg betrieben wird, geschädigt.
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LSG-Verordnung- Bestimmungen zur Befahrung eines Gewässers mit Kanubooten -Normenkontroll-
verfahren-
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OVG Lüneburg
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8 KN 38/01
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13.12.2001
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Der Landkreis hat in der LSG-Verordnung unter § 3 Abs. 1 das Verbot ausgesprochen, Fließgewässer mit Booten und Fahrzeugen aller Art zu befahren. Dagegen wurde geklagt. Das OVG-Urteil hat die Bestimmung (§3 Abs.1) für nichtig erklärt.
Begründung: § 3 Abs.1 ... verstößt gegen das , weil nicht von vornherein feststeht, dass das Befahren der Fließgewässer mit Booten und Fahrzeugen den Charakter schlechthin verändert oder dem besonderen Schutzzweck der Verordnung generell zuwiderläuft
Das Gericht weist aber auch darauf hin, dass bestimmte Regelungen zum Umfang, Zeitpunkt usw. des Kanusportes durch durch UNB i.R. der LSG-Verordnung erfolgen kann.....
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Widerrufung alter Wasserrechte
Rechtsprechung
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OVG Münster
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20 A 2442/92
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1.9.1994
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Alte Rechte und Befugnisse im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 WHG können widerrufen werden, ..., wenn der Unternehmer die Benutzung drei Jahre ununterbrochen nicht ausgeübt hat (§ 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG)
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