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Aquakultur (1)

 

Tierseuchenbekämpfung


Liste der seuchenfreien Kompartimente und Zonen aller Mitgliedstaaten (die Internetseite der EU befindet sich noch im Aufbau)

 

Tierseuchenmeldesystem der EU: Anzahl der Ausbrüche meldepflichtiger Tierseuchen

 

 

Internetseite der EU für Aquakultur

 

Auf der Internetseite der EU über Tiergesundheit und Tierschutz befindet sich eine neue Rubrik. Hier werden die für die Aquakultur wichtigsten EU-Rechtsvorschriften hinsichtlich Fischseuchen behandelt und vorgestellt. Neben den jeweils als frei von bestimmten Fischseuchen zugelassenen Gebieten und Betrieben werden auch die für den innergemeinschaftlichen Handel und den Import verbindlichen Rechtsvorschriften behandelt. Die jeweiligen Ausgaben im Amtsblatt der Europäischen Union können direkt angewählt und geöffnet werden.

Darüber hinaus enthält die Seite auch weitergehende EU-Informationen über die zur Zeit unter die EU-Aquakulturrichtlinie fallenden Krankheiten.

Die Seite sowie die weiteren Verbindungen sind in englischer Sprache. Teilweise kann allerdings auf die deutsche Sprache umgewählt werden.  

 

 

Zu den Handelsbezeichnungen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse

 

Nach dem Fischetikettierungsgesetz muss jeder, der Fische oder bestimmte Fischprodukte zum Verzehr in den Handel bringt, zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angaben (Preis/kg, Haltbarkeitsdatum, etc.) u. a. auch die Ware mit der Handelsbezeichnung der entsprechenden Art versehen: Diese Handelsbezeichnungen (z. B. Regenbogenforelle oder Wels) sind für jede Fischart vorgeschrieben und finden sich in einer entsprechenden und bereits mehrfach ergänzten Liste, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Auf der Internetseite des Fischinformationszentrums FIZ kann zu einem wissenschaftlichen Namen die jeweilige deutsche Handelsbezeichnung gesucht werden, bzw. umgekehrt. Die Liste ist zur Zeit auf dem Stand von Juni 2008.

Übrigens muss zusätzlich zu den vorstehend genannten Angaben auch die Herkunft der Fische nach ihrer Produktionsart und dem Herkunftsgebiet angegeben werden (z.B.: aus Aquakultur, Deutschland).    

 

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